surveydoc online Befragungstool abgemahnt

surveydoc – das online Umfrage Tool – erhält Abmahnung (Growthhacking am Limit)

surveydoc online Befragungstool abgemahnt

 

Vor wenigen Tagen ist es passiert – für eines unserer Produkte (https://surveydoc.de – eine online Umfrageplattform welche auch als App erhältlich ist) erhielten wir eine E-Mail mit der Ankündigung einer Abmahnung welche uns in den nächsten Tagen postalisch zukommen soll. Die Grundlage der Abmahnung ist das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Eine Hamburger Kanzlei hat – sehr professionell – im Namen eines deutschen Anbieters eine unserer Pressemittleilung abgemahnt (… wegen Wettberwerbsverstoß durch die Pressemitteilung vom 9.Mai 2019). Man beachte dabei dass diese Pressemittelung lediglich 24 Stunden online war. WOW!!!

Was war geschehen?

Unsere Umfragelösung ist nur ein kleines Tool welches in dem großen Haifischbecken versucht ein paar Nutzer zu überzeugen, dass wir ein paar Features haben die andere vielleicht nicht haben. Da wir als kleines StartUp nicht die Mittel für riesige Kampagnen oder Werbe-Budgets für Ad-Words und Co haben versuchen wir über Content-Marketing irgendwie der Welt zu zeigen dass es uns gibt. Klar versuchen wir über Growthhacking Methoden wie von Hendrik Lennarz oder Tomas Herzberger Traffic zu generieren!

Immer wieder suchen wir nach Texten die wir online stellen können. Meist hat einer eine Idee und macht Stichpunkte und Florian (Name geändert um nicht die Persönlichkeitsrechte zu verletzen) erstellt daraus dann fertige Artikel und veröffentlicht diese wo immer wir die Gelegenheit bekommen. In diesem Fall hatte ich die Idee einen Vergleich mehrerer Umfrage Tools zu erstellen. Es gibt zwar welche aber diese waren teils veraltet oder in Englisch. Ich machte ihm ein paar Stichpunkte und überließ ihm den Rest. In meinen Notizen hatte ich verschiedene Anbieter ausgesucht und jeweils ein paar Punkte dazu notiert. Da standen dann so Dinge wie „Amerikanischer Anbieter – Datenschutz?„. Bei einem Anbieter (OpenSource/Kostenpflichtig) hatte ich angemerkt: „OpenSource – oftmals selber installieren, konfigurieren, eventuell Programmieraufwand“.

Florian hatte dann gut recherchiert und versucht so neutral wie möglich die Pro’s und Con’s der einzelnen Anbieter gegenüber zu stellen. Natürlich ist dies immer subjektiv und sicher hätte er auch kritischer unserer eigenen Lösung gegenüber sein können – das war aber nicht der Punkt.

Das Rechtliche – was wurde eigentlich abgemahnt?

In dem Artikel hatte er aus meinen Stichpunkten die folgende Formulierung erstellt:

„Wer auf open Source zurückgreift braucht Programmierkenntnisse. Anfänger und Gelegenheitsnutzer sollten auf andere Anwendungen ausweichen.“

Hätte er es anders formuliert z.B. „Bei open Source muss das System oft selbst installiert und gewartet werden und eventuell auch angepasst werden…“ so hätte es vielleicht keinen Abmahngrund gegeben. Vielleicht!

Kann man sich schützen?

Ich würde sagen NEIN! Natürlich werden nun einige sagen, klar halte dich einfach nur an Recht und Gesetz. Tja, dann viel Erfolg dabei. Allein das hier zum angemerkte Gesetz (UWG) hat 16 Paragraphen (17 + 19 sind weggefallen) + Paragraphen bzgl. Bußgeld und Anhang. Nach dem Vorfall habe ich einen Freund der für seine Masterarbeit Statistiken über Abmahnungen im B2B analysiert hat gesprochen. Er selbst hatte von über 800 verschiedenen „Standard“ Abmahnverfahren gesprochen. Dies sind Verfahren bei denen die Kanzleien oft vorgefertigte Textblöcke verwenden können und der Prozess als solches ein Routine-Verfahren ist.

Ein weiterer Punkt warum ich NEIN sage ist der unternehmerische Aspekt. Ich mag kein Micro-Management und selbst wenn ich mich zum Rechts-Zombie entwickle und mir alle möglichen Fallstricke beibringe bleibt das Risiko. Ich müsste jede Aktivität unseres Teams begutachten und freigeben – was ein Vertrauensbeweis! Natürlich, am Ende des Ganzen bin ich mit meiner Co-Founderin verantwortlich was das Unternehmen gerade in der Öffentlichkeit macht und wie es handelt. Anwaltskanzleien in Deutschland (vielleicht auch in anderen Ländern) erhalten sogenannte „Lose-Blattsammlungen“. Hier werden den Kanzleien aktuelle Änderungen im Rechtssystem in Papierform versendet die dann abgeheftet werden. Allein die Flut an Änderungen sind für den „normalen“ Menschen (aus meiner Sicht) nicht mehr zu bewältigen. Also, Fehler werden gemacht und das ist OK so!

Die Kosten

Heute haben wir die Abrechnung der Kanzlei erhalten. Wir müssen Netto unter 500€ bezahlen und unterschreiben dass wir alles dafür tun dass der Artikel nicht mehr aufkommt. Ok, das Netz ist wie eine Zahnpastatube, einmal ausgedrückt ist es schwer alles wieder rein zu bekommen. Aber wir haben unser Bestes getan und monitoren dies auch weiter.

Wir haben derzeit etwa die gleiche Summe als monatliches Budget für Facebook/Google AdWords. Somit müssen wir wohl einen Monat ohne auskommen 😉

Was mich wundert

Zum einen bin ich wirklich erstaunt wie es zu dieser Abmahnung gekommen ist vor allem wie schnell (innerhalb von 24Std). Ist es ein Geschäftsmodell von Kanzleien die Presseportale zu scannen und im Falle einer möglichen Abmahnung eine der Parteien per Kalt-Akquise zu kontaktieren und zu motivieren in deren Namen zu handeln? Oder haben unsere Konkurrenten so viele Mittel und Ressourcen, dass sie eine oder mehrere Personen permanent die Portale abscannen lassen? Ich als Unternehmer würde mich dann nach meinem Geschäftsmodell fragen (bin ich der Abmahner oder lieber der Anbieter einer guten Lösung).  Klingt ein wenig wie zurück in die Zeit der MP3/Film Abmahnungen.

Growthhacking Turbo / Lessons learned

Man könnte die Sache als Lehrgeld abhaken und nie wieder etwas Posten. Aus meiner Sicht falsch. Zum einen kann und sollte man einen solchen Vergleich (Umfrage-Tools und deren Anbieter) auf jeden Fall online bringen. Entweder über einen „neutralen“ Autor also jemand der das Thema eh auf dem Radar hat oder aber über Umwege bei denen man eine Person beauftragt solch einen Artikel zu verfassen (Obacht, keine Spuren der Bezahlung ;-)).

Was wir aber bereits jetzt schon sagen können, die Abmahnung selbst können wir ja auch als Content vermarkten und dies scheint eine weit größere Click-Rate zu erhalten als der eigentliche Vergleich der Anbieter und Konkurrenten. Diesen Effekt (negative Schlagzeilen) haben ja bereits viele Anbierter erfolgreich für sich als Traffik-Generator eingesetzt.

Über meinen LinkedIn Account werde berichten ob das funktioniert.

 

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